Version 1.0 · Stand: 19.07.2026
zwischen dem registrierten Nutzer der Plattform Vermietungsportal als
Verantwortlichem (nachfolgend „Vermieter") und
Georg Langolf, Postfach 1602, 48653 Coesfeld, als
Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Betreiber").
Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen: Der Vermieter akzeptiert ihn bei der Registrierung per Checkbox (Art. 28 Abs. 9 DSGVO — elektronisches Format). Zeitpunkt, Dokumentversion und IP-Adresse der Zustimmung werden gespeichert. Ein gesondertes Unterschriftsverfahren ist nicht erforderlich.
(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerbern, Mietinteressenten sowie aktuellen und künftigen Mietern im Auftrag des Vermieters, soweit dieser die Plattform für seine Vermietungsvorgänge nutzt.
(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags (Nutzungsbedingungen). § 9 (Löschung nach Vertragsende) bleibt unberührt.
(1) Zweck: Organisation von Besichtigungsterminen, Entgegennahme und Verwaltung von Bewerbungen (Selbstauskunft, Nachweise), Kommunikation per E-Mail, Durchführung und Dokumentation von Wohnungsabnahmen und -übergaben (Protokolle, Fotos, elektronische Unterschriften, PDF-Erstellung) sowie automatische Löschung nach dem Löschkonzept.
(2) Kategorien betroffener Personen: Bewerber und Mietinteressenten (einschließlich weiterer einziehender Personen), aktuelle Mieter, Alt- und Neumieter sowie von den Parteien benannte Teilnehmer an Übergabeterminen (z. B. Bevollmächtigte).
(3) Datenarten:
(4) Eine Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland bzw. der EU statt; ausgenommen sind die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter mit Drittlandbezug.
(1) Der Betreiber verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Vermieters. Die Weisungen sind in der Regel in den Funktionen der Plattform abgebildet (z. B. Anlegen eines Vorgangs, Anfordern von Nachweisen, Versand von Protokollen, Löschen von Daten); darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Textform.
(2) Hält der Betreiber eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Vermieter unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
Der Betreiber setzt für die Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Der Betreiber trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und passt sie dem Stand der Technik fortlaufend an, ohne das Schutzniveau zu unterschreiten.
(1) Der Vermieter genehmigt allgemein den Einsatz der in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Über beabsichtigte Änderungen (Austausch oder Hinzuziehung) informiert der Betreiber vorab in Textform; der Vermieter kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, können beide Seiten den Nutzungsvertrag außerordentlich beenden.
(3) Mit jedem Unterauftragsverarbeiter werden Verträge geschlossen, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen; bei Drittlandtransfers werden geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) vereinbart.
(1) Der Betreiber unterstützt den Vermieter mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) — insbesondere durch Auskunfts-, Export-, Berichtigungs- und Löschmöglichkeiten in der Plattform.
(2) Der Betreiber unterstützt den Vermieter bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
(3) Wenden sich betroffene Personen unmittelbar an den Betreiber, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Vermieter weiter.
Der Betreiber meldet dem Vermieter Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die dessen Auftragsdaten betreffen, unverzüglich nach Bekanntwerden und stellt die Informationen bereit, die der Vermieter für seine Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) benötigt.
(1) Während der Laufzeit löscht die Plattform Bewerberdaten automatisch nach dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Stufenplan (28/90 Tage nach Vorgangsabschluss).
(2) Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle Auftragsdaten gelöscht, sofern der Vermieter sie nicht zuvor über die Plattform exportiert (z. B. Protokoll-PDFs, Nachweise) oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Löschung entgegensteht. Sicherungskopien werden turnusmäßig (spätestens nach 30 Tagen) überschrieben.
(1) Der Betreiber stellt dem Vermieter alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind (Art. 28 Abs. 3 lit. h).
(2) Kontrollen erfolgen vorrangig durch Auskünfte und Dokumentation (z. B. Beschreibung der TOM). Der Vermieter kann darüber hinaus — nach angemessener Vorankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs — Überprüfungen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen.
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den Nutzungsbedingungen geht dieser AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor. (2) Es gilt deutsches Recht. (3) Änderungen dieses AVV werden wie Änderungen der Nutzungsbedingungen angekündigt (Textform, Widerspruchsrecht); Version und Stand sind oben ausgewiesen.
| Unternehmen | Zweck | Ort der Verarbeitung / Garantie |
|---|---|---|
| Hostinger International Ltd. | Server-Hosting (Anwendung, Datenbank, Datei-Uploads) | Rechenzentrum Frankfurt am Main, Deutschland |
| Resend Inc., USA | Versand der System-E-Mails (Empfängerdaten, Inhalte inkl. PDF-Anhängen) | USA — EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) |
| Google LLC, USA (Google Drive) | Verschlüsselt übertragene externe Sicherungskopien (Datenbank, Uploads), Aufbewahrung 30 Tage | USA — EU-US Data Privacy Framework (Zertifizierung Google LLC) |
Hinweis: Der Zahlungsdienstleister Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses Vertrags — über Stripe werden ausschließlich Daten des Vermieters selbst (Guthaben-Kauf) verarbeitet, für die der Betreiber Verantwortlicher ist.